Auch in diesem Jahr lädt der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt interessierte Sportvereine, Kreis-und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021“ ein. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu geplanten Anträgen zu stellen und sich über das Antragsverfahren auszutauschen.
Einladung - Anmeldung - Informationen des LSB

Mit der fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts am 2. Mai 2020 den Weg für eine schrittweise Wiederaufnahme des Sporttreibens in Sachsen-Anhalt frei gemacht. Paragraf 8 der Verordnung zu "Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätzen" legt die Voraussetzungen fest, zu denen ein Sporttreiben unter Auflagen wieder möglich ist.
Zusätzlich zum bestehenden Sportstättenförderprogramm stellt das Land Sachsen-Anhalt kurzfristig weitere Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung. Allerdings ist hier extreme Eile geboten, wenn ein Sportverein in den Genuss der Förderung gelangen möchte: Antragsschluss für vollständige Anträge ist bereits der 15. Mai 2020.

