2022 03 22 CoronaUpdate

Mit der Änderung der 16. Eindämmungsverordnung hat die Landesregierung in Sachsen-Anhalt die grundlegenden Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 02.04.2022 verlängert. Die Maskenpflicht und Abstandsregelungen vor allem in geschlossenen Räumen gelten weiterhin.

Die wesentlichste Änderung für den Sport in Sachsen-Anhalt ist der Wegfall der zulässigen Personenobergrenzen bei Training, Wettkämpfen und sportlichen Großveranstaltungen. Ausschließlich der Betreiber der Sportanlage legt fest, für wie viele Sportlerinnen und Sportler bzw. Zuschauer eine Sportanlage unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln für den Trainingsbetrieb und für Wettkämpfe zugelassen ist. Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen haben die Zuschauer auf den Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Damit gelten für den Sport in Sachsen-Anhalt ab 19.03.2022 bis einschließlich 02.04.2022 folgende Zugangsmodelle:

Training im Freien: ohne Zugangsbeschränkungen
Training in der Sporthalle: 3-G-Zugangsmodell
Wettkämpfe im Freien: 3-G-Zugangsmodell
Wettkämpfe in der Halle: 3-G-Zugangsmodell

Das 2G-Plus-Zugangsmodell kann freiwillig vom Veranstalter gewählt werden. Bei Anwendung dieses freiwilligen 2-G-Plus Zugangsmodell können Mindestabstände unterschritten und auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Eine verpflichtende Anwendung des 2G oder des 2G-Plus-Modells besteht nicht mehr. Stattdessen gilt insbesondere für diese Bereiche grundsätzlich die 3G-Zugangsregelung.

Von der Testpflicht ausgenommen, bleiben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen. Im Zeitraum der Osterferien (11.04.-16.04.2022) gilt dies abweichend nur für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

2021 06 02 AE13EndVO

Seit dem 04.03.2022 gelten in Sachsen-Anhalt neue Corona-Regelungen. Für den organisierten Sport im Bundesland beinhaltet die Verordnung wesentliche Lockerungen. Statt 2-G gilt für Training und Wettkämpfe in der Halle künftig das 3-G-Zugangsmodell. Die Kontaktnachverfolgung in schriftlicher oder digitaler Form entfällt.

Damit gelten für den Sport in Sachsen-Anhalt seit 04.03.2022 folgende Regeln:

Training im Freien: ohne Zugangsbeschränkungen möglich
Training in der Sporthalle: 3-G-Zugangsmodell
Wettkämpfe im Freien: 3-G-Zugangsmodell (inklusive Umkleidekabinen)
Wettkämpfe in der Halle: 3-G-Zugangsmodell

Höchstbelegung bei diesen Varianten: 50 Personen (indoor) und 200 Personen (outdoor).

 

Darüber hinaus sind folgende Änderungen zu beachten: Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen ist künftig maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Sportveranstaltungen im Freien mit mehr als 200 Personen ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Für diese Großveranstaltungen gilt das verpflichtenden 2-G-Plus-Zugangsmodell.

Bei Anwendung eines freiwilligen 2-G-Plus Zugangsmodells (§ 5 der neuen Verordnung) kann beim normalen Sportbetrieb nach § 14, Abs. 1, 2 und 5 vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, von Abstandsregeln und von den genannten Kapazitätsbegrenzungen (50 Personen indoor und 200 Personen outdoor) abgewichen werden. Das freiwillige 2-G-Plus-Zugangsmodell gilt allerdings nicht für Sportveranstaltungen nach § 14 Abs. 3.

Von der Testpflicht ausgenommen bleiben Kinder- und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.

Grundsätzlich gilt für alle Formen des organisierten Sportbetriebs: Die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln ist sichergestellt soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht. Die Übungsleiter*innen oder Verantwortliche legen die Bescheinigungen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 oder den Selbsttest bei einer Vor-Ort-Kontrolle auf Verlangen der zuständigen Gesundheitsbehörde vor - dies gilt nicht bei der Durchführung des Trainingsbetriebs im Freien. Die Freigabe der Sportanlage sowie die Festlegung einer Höchstbelegung erfolgt ausschließlich durch den Betreiber auf Grundlage eines Hygienekonzeptes.

Die 16. Landesverordnung gilt bis einschließlich 19.03.2022. Anschließend hoffen wir auf weitere Lockerungen.

Informationen Landkreis

2022 01 21 Endstand KS2Unser Vereinswettbewerb KILOMETERSAMMLER 2.0 hat wieder alle Erwartungen übertroffen. Auch in diesem Jahr ist es in großartiger Weise gelungen, dem pandemiebedingten Mangel an Bewegung und sozialer Teilhabe entgegenzuwirken.

Zahlreiche Sportler*innen aus unserer Region sind unserem Aufruf gefolgt und haben sich an der Aktion beteiligt. In nur neun Aktionstagen haben 2.841 Teilnehmende 10.339 Einzelaktivitäten gemeldet. Dabei wurden für 85 Sportvereine aus allen 15 Gemeinden des Saalekreises 88.148 Kilometer gesammelt.

Das Podium wurde auch bei der zweiten Auflage von den Vorjahressiegern beansprucht. Dabei hat sich das grundhaft überarbeitet Prämierungssystem bewährt. So konnten die unterschiedlichsten Vereine auf sich aufmerksam machen. Bei der Aktivierungsrate, dem Verhältnis der Teilnehmenden zur Mitgliederzahl, konnten insbesondere mittelgroße Vereine profitieren. Und auch die Öffnung für beinahe alle Fortbewegungsarten aus eigner Kraft war der richtige Schritt. Wobei in den vier Bewegungskategorien nicht immer die Spezialisten die Nase vorn hatten.

Eine detaillierte Übersicht der Ergebnisse ist HIER zu finden.

In den nächsten 14 Tagen werden die Prämien aus Mitteln der Saalesparkasse und der Stadtwerke Merseburg, wie in der Ausschreibung festgelegt, den jeweiligen Vereinskonten gutgeschrieben. Pro Teilnehmenden erhält jeder Verein 2,- € plus eventuelle Prämien aus den fünf Sonderwertungen. Die Teilnehmerurkunden und Datenlisten werden per Post zugestellt.

Des Weiteren planen wir die zehn Vereine mit der höchsten Aktivierungsrate zum Ehrungsempfang am Freitag, den 13.05.2022 zur Auszeichnung einzuladen.

Wir bedanken uns für die herausragende Beteiligung und würden uns wünschen, dass alle Teilnehmenden auch weiterhin aktiv sind.

2022 01 07 Zwischenstand Bild3 Kilometersammler2Nach sechs von neun Aktionstagen können wir eine großartige Bilanz vorlegen. Trotz einiger Wetterkapriolen ist der Bewegungsdrang im Saalekreis und darüber hinaus unübersehbar. Wo man auch hinschaut, bewegen sich Menschen jeden Alters und Fitnesszustandes. In allen Ecken unseres Landkreises, von Ostrau bis Roßbach und von Farnstädt bis Günthersdorf. Dabei sind alle Altersgruppen vertreten, angefangen bei Kleinkindern bis hin zu über 80jährigen.

Die daraus resultierenden Zahlen sind beeindruckend. In nur sechs Tagen haben 1.863 Teilnehmende 5.552 Einzelaktivitäten gemeldet. Dabei wurden für 76 Sportvereine aus allen 15 Gemeinden des Saalekreises 44.964 Kilometer gesammelt.

Neben den Vorjahressiegern können einige Vereine besonders bei der Aktivierungsrate auf sich aufmerksam machen. Beim Verhältnis der Teilnehmenden zur Mitgliederzahl können z.B. der SV Traktor Teicha, die Hochschulsportgemeinschaft Merseburg oder der SV 90 Gimritz mit beachtlichen Quoten zwischen 50 und 70 Prozent punkten. Die absoluten Organisationstalente kommen allerdings vom Alberstedter Sportverein 1920 mit einer fantastischen Aktivierungsrate von 80 Prozent.

Nun geht es in den Endspurt. Bis Sonntag können noch letzte Reserven mobilisiert werden.

Zwischenstand (07.01.2022 – 7 Uhr)

Meldeschluss ist am Montag 23 Uhr. Der Endstand wird wahrscheinlich am kommenden Mittwoch veröffentlicht, vorausgesetzt die umfangreiche Datenkontrolle ist bis dahin abgeschlossen.

2022 01 03 Zwischenstand1 KS2Noch vor Wochenfrist beschlichen uns Zweifel ob der Erfolgsaussichten der Neuauflage unseres Vereinswettbewerbes KILOMETERSAMMLER. Doch weit gefehlt, das Remake unserer Aktion übertrifft schon nach zwei Tagen alle Erwartungen.

Im diesjährigen Wettbewerb liegt der Fokus auf der Mobilisierung möglichst vieler Teilnehmenden, wobei die Vermittlung der positiven Effekte von sportlicher Betätigung im Vordergrund steht.

Bereits 1.009 Teilnehmende haben unser Angebot für sich entdeckt und für 65 Vereine sportliche Aktivitäten gemeldet. Der Großteil dieser Meldungen kommt aus unserer Region, doch auch Screenshots aus Norwegen, Österreich oder der Schweiz wurden gesichtet. Dabei wurde die Öffnung des Wettbewerbes für beinahe alle Fortbewegungsarten aus eigener Kraft ausgesprochen gut angenommen. Zwar ist die Schar der Läufer*innen weiterhin dominant, doch insbesondere das Radfahren wir gut angenommen. Hier wurden Strecken bis zu 90 Kilometern gemeldet. Aber auch die Kategorien Ski und Rolle sowie Schwimmen finden Anklang.

Im vorläufigen Ranking sind an der Spitze die Vorjahressieger präsent und stellen damit die Funktionstüchtigkeit ihrer Strukturen unter Beweis. Dennoch sind erst zwei von neun Tagen vorbei, viel Zeit um für den Herzensverein Verwandte, Freunde und Bekannte zu mobilisieren.

Zwischenstand (03.01.2022 – 11 Uhr)

 

MiniKids INKLUSIV

Logo MinikidsINKLUSIV 120Ziel dieses Projektes ist die Heranführung von Kindern mit und ohne Behinderung / Beeinträchtigung in der Altersklasse 3 bis 6 Jahren an den allgemeinen Sport.

MAXIKIDS im Saalekreis

Maxikids120Hier stehen die 7 bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen im Fokus. Das Projekt soll dem Bewegungsmangel und dem daraus resultierenden Übergewicht entgegenwirken. Ziel ist die Vermittlung einer gesundheitsorientierten Lebensgestaltung.

Suchtprävention

Suchtprävention der AWO Halle-Merseburg e.V.»Die Erfahrung sollte ein Leuchtturm sein, der uns den Weg weist, kein Liegeplatz, an dem man festmacht.« Wir bieten seit 2009 Informationen, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Sucht und Suchtprävention.

MuT

mutMenschlichkeit und Toleranz im SportDer Sport steht für demokratische Werte wie Fair Play, Offenheit und Toleranz und verfügt über ein großes Potenzial, diese auch zu vermitteln und zu festigen. Aber der organisierte Sport ist auch ein Spiegelbild der Gesellschaft.

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