Sporttreiben mit eingebauter „Notbremse“

2021 05 03 NotbremseMit Erlass des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Infektionsschutzgesetz/"Notbremse") gelten seit dem 24.04.2021 folgende Regeln für den Sport und das Sporttreiben im Saalekreis.

Sporttreiben bei Inzidenzwerten über 100:

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag folgenden Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

  • Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden
  • für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern.
  • Die Anleitungsperson (Übungsleiter*in) muss ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung anerkannten Corona-Tests auf Anforderung vorlegen können. Nach § 28b Abs. 9 S. 1 ist hier ein negatives Testergebnis, welches mittels eines in Deutschland zugelassenen:
    • Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 zur professionellen Anwendung (Schnelltest) oder
    • Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests) zu verstehen.
    • Die jeweiligen Listen der zugelassenen Tests findet ihr unter folgendem Link: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html
    • Die Art der Durchführung und Dokumentation der Testungen sind in die Hygienekonzepte der Sportvereine mit aufzunehmen.
    • Nach vorläufiger Auskunft des Gesundheitsamtes Saalekreis kann entweder ein Nachweis mit Beleg in Arztpraxen, Apotheken oder in Schnelltestzentren gemacht werden oder die Testung im Selbst-/Eigentestverfahren erfolgt mit schriftlicher Erklärung, dass der Test negativ war (qualifizierte Selbstauskunft).
    • Der LSB Sachsen-Anhalt empfiehlt seinen Vereinen die Durchführung der Selbsttest direkt vor dem Training im Vier-Augen-Prinzip. Das heißt der Selbsttest des Übungsleiters wird im Beisein eines weiteren erwachsenen Vereinsmitglieds durchgeführt, der das sichtbar negative Testergebnis mit Datum und Uhrzeit formlos mit Unterschrift bestätigt. Somit hat die das Training anleitende Person im Falle einer Kontrolle einen Beleg.
    • Vollständige Geimpfte sind in Sachsen-Anhalt von der Testpflicht befreit.

Sporttreiben bei Inzidenzwerten unter 100:

Wird der Inzidenzwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten, gelten folgende Regelungen der aktuell gültigen Landesverordnung:

  • Sportvereine können kontaktfreies Training im Freien anbieten. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist das in Gruppen von max. 20 Personen (inklusive Betreuer) und für Erwachsene in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen möglich.

Für den Sportbetrieb gilt weiterhin:

  • Die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sicherzustellen.
  • Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten.
  • Zuschauer sind nicht zugelassen!

Die Nutzung der Sportanlagen erfordert immer die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen.

Sportvereine, die Arbeitnehmer beschäftigen, die ein Arbeitsentgelt erhalten und derzeit nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten können, sind gesetzlich verpflichtet (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung), ihren Arbeitnehmern zweimal wöchentlich einen Corona-Schnelltest anzubieten. Es reicht schon, wenn der Verein nur eine einzige Arbeitskraft (z. B. als 450-Euro-Job) beschäftigt.

Übersicht der Verordnungen des Landeskreises: https://www.saalekreis.de/de/Verordnungen-corona.html

MiniKids INKLUSIV

Logo MinikidsINKLUSIV 120Ziel dieses Projektes ist die Heranführung von Kindern mit und ohne Behinderung / Beeinträchtigung in der Altersklasse 3 bis 6 Jahren an den allgemeinen Sport.

MAXIKIDS im Saalekreis

Maxikids120Hier stehen die 7 bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen im Fokus. Das Projekt soll dem Bewegungsmangel und dem daraus resultierenden Übergewicht entgegenwirken. Ziel ist die Vermittlung einer gesundheitsorientierten Lebensgestaltung.

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Suchtprävention der AWO Halle-Merseburg e.V.»Die Erfahrung sollte ein Leuchtturm sein, der uns den Weg weist, kein Liegeplatz, an dem man festmacht.« Wir bieten seit 2009 Informationen, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Sucht und Suchtprävention.

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mutMenschlichkeit und Toleranz im SportDer Sport steht für demokratische Werte wie Fair Play, Offenheit und Toleranz und verfügt über ein großes Potenzial, diese auch zu vermitteln und zu festigen. Aber der organisierte Sport ist auch ein Spiegelbild der Gesellschaft.

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