ABSAGE Hauptausschuss

2021 04 22 AbsageHSNach Rücksprache mit der Kreisverwaltung müssen wir unseren Hauptausschuss absagen.
Hierzu die Stellungnahme des Landkreises vom 21.04.2021: „Gemäß § 2 Absatz 2 der 11. SARS-CoV-2-EindV sind Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien untersagt.
Veranstaltungen im Sinne dieser Verordnung sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen, planmäßigen, zeitlich eingegrenzten Zusammenkünfte, die nach ihrem jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig einem Ablaufprogramm folgen. Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 oder § 2 Abs. 7 der 11. SARS-CoV-2-EindV liegen nicht vor.
Begründung:
Zu § 2 Absatz 2 der 11. SARS-CoV-2-EindV:
Es gilt ein Verbot für Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien………. Die genannten Veranstaltungen sind weder systemrelevant noch unaufschiebbar ...
Mit dem Verbot soll insbesondere der Kontakt von Menschen unterschiedlicher Einrichtungen deutlich reduziert werden. Der Infektionsschutz in den Einrichtungen selbst erfolgt über den Arbeitsschutz und wird in der Verordnung nicht geregelt. Aus diesem Grund gebietet sich im Rahmen der erforderlichen Kontaktbegrenzung auf diese Veranstaltungen zu verzichten.
Die Durchführung der angefragten Mitgliederversammlung ist somit nicht erlaubt.“

Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat das Präsidium gemäß Artikel 2, § 5 Absatz 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht für Vereine und Stiftungen beschlossen, den Hauptausschuss 2021 im schriftlichen Umlaufverfahren abzuhalten. Dieses Verfahren wird durch das Präsidium über die KSB-Geschäftsstelle zeitnah in die Wege geleitet.

MiniKids INKLUSIV

Logo MinikidsINKLUSIV 120Ziel dieses Projektes ist die Heranführung von Kindern mit und ohne Behinderung / Beeinträchtigung in der Altersklasse 3 bis 6 Jahren an den allgemeinen Sport.

MAXIKIDS im Saalekreis

Maxikids120Hier stehen die 7 bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen im Fokus. Das Projekt soll dem Bewegungsmangel und dem daraus resultierenden Übergewicht entgegenwirken. Ziel ist die Vermittlung einer gesundheitsorientierten Lebensgestaltung.

Suchtprävention

Suchtprävention der AWO Halle-Merseburg e.V.»Die Erfahrung sollte ein Leuchtturm sein, der uns den Weg weist, kein Liegeplatz, an dem man festmacht.« Wir bieten seit 2009 Informationen, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Sucht und Suchtprävention.

MuT

mutMenschlichkeit und Toleranz im SportDer Sport steht für demokratische Werte wie Fair Play, Offenheit und Toleranz und verfügt über ein großes Potenzial, diese auch zu vermitteln und zu festigen. Aber der organisierte Sport ist auch ein Spiegelbild der Gesellschaft.

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