Lockdown verlängert

2021 01 08 LockdownDer Sport in Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 31. Januar im Lockdown. Die heute bekanntgegebene "Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" regelt im Paragrafen 8, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern weiterhin untersagt ist. Das gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Somit bleibt den meisten Sachsen-Anhaltern bis zum 31. Januar 2021 weiterhin nur der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Ausnahmen gelten ausschließlich für den Profisport und ausgewählte Kader im Hochleistungssport. Auch der bisher zugelassene Rehabilitationssport muss bis zum 31. Januar 2021 eingestellt werden.
Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Januar 2021.
Die Änderungsverordnung ist HIER nachzulesen.

 

MiniKids INKLUSIV

Logo MinikidsINKLUSIV 120Ziel dieses Projektes ist die Heranführung von Kindern mit und ohne Behinderung / Beeinträchtigung in der Altersklasse 3 bis 6 Jahren an den allgemeinen Sport.

MAXIKIDS im Saalekreis

Maxikids120Hier stehen die 7 bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen im Fokus. Das Projekt soll dem Bewegungsmangel und dem daraus resultierenden Übergewicht entgegenwirken. Ziel ist die Vermittlung einer gesundheitsorientierten Lebensgestaltung.

Suchtprävention

Suchtprävention der AWO Halle-Merseburg e.V.»Die Erfahrung sollte ein Leuchtturm sein, der uns den Weg weist, kein Liegeplatz, an dem man festmacht.« Wir bieten seit 2009 Informationen, Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Sucht und Suchtprävention.

Sportversicherung

Logo ARAGBei Schadensfällen im Sport hier klicken. Die ARAG-Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im LandesSportBund Sachsen-Anhalt sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit.

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