Die am 31.03.2022 von der Landesregierung beschlossene 17. Eindämmungsverordnung enthält keinen Paragrafen zum Sport mehr. Das heißt, dass das Sporttreiben in Sachsen-Anhalt seit Sonntag wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich ist. Veranstalter*innen von Sportveranstaltungen ist es im Rahmen ihres Hausrechts jedoch möglich, Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen. Ansonsten gibt es lediglich die Empfehlung, weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen.
Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt laut Paragraf 2 der Verordnung nur noch in bestimmten Bereichen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser oder dem Öffentlichen Personennahverkehr.
Die von der Landesregierung im Umlaufverfahren beschlossene 17. Eindämmungsverordnung tritt am 03.04.2022 in Kraft und gilt bis zum 30.04.2022.
Informationen Landkreis
Am vergangenen Freitag endete für 14 Übungsleiter*innen das erste Basismodul der Übungsleiter-C Ausbildung des Jahres. Trotz der aktuellen Coronasituation konnte der achtwöchige Lehrgang planmäßig im Blended Learning-Format durchgeführt werden. In einer Mischung aus Live-Meetings und Onlinephasen sowie Präsenztagen standen im Umfang von 45 Lehreinheiten Grundlagen zum Aufbau der Sportstrukturen bzw. einer Übungsstunde an. Doch nicht nur das Durchführungsformat war ein bunter Mix; auch die Teilnehmenden aus elf verschiedenen Vereinen des Saalekreises im Alter von 17 bis 69 Jahren brachten aufgrund ihrer ausübenden Sportarten wie Badminton, Fechten, Hula Hoop, Kanu, Karate, Leichtathletik, Rehasport, Ringen, Seniorengymnastik, Skilanglauf und Volleyball jede Menge Abwechslung in die Ausbildung.
Das digitale Format wird aufgrund seiner Flexibilität bzw. Vereinbarkeit mit Job, Familie und Ehrenamt als sehr positiv wahrgenommen. Das Verhältnis von Vortrag und Gruppenarbeit wurde, dank der Einbindung passender Lerntools, auch in der Online-Variante gut gelöst. Praktische Themen der Ausbildung wie z.B. Trainingslehre, kleine vs. große Spiele, Verhalten bei Sportverletzungen, die sich nicht am Bildschirm umsetzen lassen, fanden mit viel Einsatzbereitschaft an den Präsenztagen statt.
Das ausgehändigte Teilnehmerzertifikat berechtigt nun zur Fortsetzung der Lizenzausbildung im KSB/SSB oder in den Landesfachverbänden innerhalb der nächsten zwei Jahre. Während einige die Ausbildung im Profilmodul des KSB Saalekreis ab 01.04.2022 fortsetzen, gehen andere den Weg zur sportartspezifischen Trainer-Ausbildung.
Wir bedanken uns hiermit bei den Teilnehmenden für ihre Mitarbeit und ihr Engagement in der Sportvereinsarbeit. Gleichfalls geht der Dank an die Referierenden, ohne die die Durchführung nicht gelungen wäre.
Mit der Änderung der 16. Eindämmungsverordnung hat die Landesregierung in Sachsen-Anhalt die grundlegenden Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 02.04.2022 verlängert. Die Maskenpflicht und Abstandsregelungen vor allem in geschlossenen Räumen gelten weiterhin.
Die wesentlichste Änderung für den Sport in Sachsen-Anhalt ist der Wegfall der zulässigen Personenobergrenzen bei Training, Wettkämpfen und sportlichen Großveranstaltungen. Ausschließlich der Betreiber der Sportanlage legt fest, für wie viele Sportlerinnen und Sportler bzw. Zuschauer eine Sportanlage unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln für den Trainingsbetrieb und für Wettkämpfe zugelassen ist. Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen haben die Zuschauer auf den Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Damit gelten für den Sport in Sachsen-Anhalt ab 19.03.2022 bis einschließlich 02.04.2022 folgende Zugangsmodelle:
Training im Freien: ohne Zugangsbeschränkungen
Training in der Sporthalle: 3-G-Zugangsmodell
Wettkämpfe im Freien: 3-G-Zugangsmodell
Wettkämpfe in der Halle: 3-G-Zugangsmodell
Das 2G-Plus-Zugangsmodell kann freiwillig vom Veranstalter gewählt werden. Bei Anwendung dieses freiwilligen 2-G-Plus Zugangsmodell können Mindestabstände unterschritten und auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Eine verpflichtende Anwendung des 2G oder des 2G-Plus-Modells besteht nicht mehr. Stattdessen gilt insbesondere für diese Bereiche grundsätzlich die 3G-Zugangsregelung.
Von der Testpflicht ausgenommen, bleiben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen. Im Zeitraum der Osterferien (11.04.-16.04.2022) gilt dies abweichend nur für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Unser Vereinswettbewerb KILOMETERSAMMLER 2.0 hat wieder alle Erwartungen übertroffen. Auch in diesem Jahr ist es in großartiger Weise gelungen, dem pandemiebedingten Mangel an Bewegung und sozialer Teilhabe entgegenzuwirken.
Zahlreiche Sportler*innen aus unserer Region sind unserem Aufruf gefolgt und haben sich an der Aktion beteiligt. In nur neun Aktionstagen haben 2.841 Teilnehmende 10.339 Einzelaktivitäten gemeldet. Dabei wurden für 85 Sportvereine aus allen 15 Gemeinden des Saalekreises 88.148 Kilometer gesammelt.
Das Podium wurde auch bei der zweiten Auflage von den Vorjahressiegern beansprucht. Dabei hat sich das grundhaft überarbeitet Prämierungssystem bewährt. So konnten die unterschiedlichsten Vereine auf sich aufmerksam machen. Bei der Aktivierungsrate, dem Verhältnis der Teilnehmenden zur Mitgliederzahl, konnten insbesondere mittelgroße Vereine profitieren. Und auch die Öffnung für beinahe alle Fortbewegungsarten aus eigner Kraft war der richtige Schritt. Wobei in den vier Bewegungskategorien nicht immer die Spezialisten die Nase vorn hatten.
Eine detaillierte Übersicht der Ergebnisse ist HIER zu finden.
In den nächsten 14 Tagen werden die Prämien aus Mitteln der Saalesparkasse und der Stadtwerke Merseburg, wie in der Ausschreibung festgelegt, den jeweiligen Vereinskonten gutgeschrieben. Pro Teilnehmenden erhält jeder Verein 2,- € plus eventuelle Prämien aus den fünf Sonderwertungen. Die Teilnehmerurkunden und Datenlisten werden per Post zugestellt.
Des Weiteren planen wir die zehn Vereine mit der höchsten Aktivierungsrate zum Ehrungsempfang am Freitag, den 13.05.2022 zur Auszeichnung einzuladen.
Wir bedanken uns für die herausragende Beteiligung und würden uns wünschen, dass alle Teilnehmenden auch weiterhin aktiv sind.
Nach sechs von neun Aktionstagen können wir eine großartige Bilanz vorlegen. Trotz einiger Wetterkapriolen ist der Bewegungsdrang im Saalekreis und darüber hinaus unübersehbar. Wo man auch hinschaut, bewegen sich Menschen jeden Alters und Fitnesszustandes. In allen Ecken unseres Landkreises, von Ostrau bis Roßbach und von Farnstädt bis Günthersdorf. Dabei sind alle Altersgruppen vertreten, angefangen bei Kleinkindern bis hin zu über 80jährigen.
Die daraus resultierenden Zahlen sind beeindruckend. In nur sechs Tagen haben 1.863 Teilnehmende 5.552 Einzelaktivitäten gemeldet. Dabei wurden für 76 Sportvereine aus allen 15 Gemeinden des Saalekreises 44.964 Kilometer gesammelt.
Neben den Vorjahressiegern können einige Vereine besonders bei der Aktivierungsrate auf sich aufmerksam machen. Beim Verhältnis der Teilnehmenden zur Mitgliederzahl können z.B. der SV Traktor Teicha, die Hochschulsportgemeinschaft Merseburg oder der SV 90 Gimritz mit beachtlichen Quoten zwischen 50 und 70 Prozent punkten. Die absoluten Organisationstalente kommen allerdings vom Alberstedter Sportverein 1920 mit einer fantastischen Aktivierungsrate von 80 Prozent.
Nun geht es in den Endspurt. Bis Sonntag können noch letzte Reserven mobilisiert werden.
Zwischenstand (07.01.2022 – 7 Uhr)
Meldeschluss ist am Montag 23 Uhr. Der Endstand wird wahrscheinlich am kommenden Mittwoch veröffentlicht, vorausgesetzt die umfangreiche Datenkontrolle ist bis dahin abgeschlossen.